Daktyloskopisches Gutachten vom 14. Juni 2019 (pag. 176 ff.) Der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Bern bestätigte im Gutachten vom 14. Juni 2019, dass die in Frage stehenden Spuren einwandfrei mit den Papillarlinienbildern des Zeigefingers und des Mittelfingers auf dem vom Beschuldigten vorhandenen W.________ Fingerabdruckblatt übereinstimmen (pag. 184). 7.1.5 Bericht der Stadt X.________(Ort), soziale Dienste, vom 17. April 2019 betr. Übernachtungen des Beschuldigten in der Notschlafstelle X.________(Ort) (pag.