Der Transaktionsbeleg wie auch das Couvert der O.________(Bank) sind an denselben Stellen zerknittert, weshalb nach Auffassung der Kammer davon auszugehen ist, dass sich der Transaktionsbeleg im Couvert befunden hat. 7.1.3 Rapport des KTD vom 23. April 2019 zu den Fingerabdruckspuren auf dem Couvert der O.________(Bank) (pag. 71 f.) inkl. Spurenverzeichnis (pag. 68 f.) und Rapport der Spurensicherung (pag. 66 f.)