Auf dem Transaktionsbeleg der Bank ist ersichtlich, dass sich D.________ am 16. Februar 2018 um 15.31 Uhr in C.________(Ort) einen Betrag von CHF 2'000.00 ab seinem Privatkonto mit der IBAN U.________ bei der O.________(Bank) auszahlen liess. Die Transaktion fand am Schalter statt. D.________ wurde dabei von V.________(Bankangestellter) bedient. Der Transaktionsbeleg wie auch das Couvert der O.________(Bank) sind an denselben Stellen zerknittert, weshalb nach Auffassung der Kammer davon auszugehen ist, dass sich der Transaktionsbeleg im Couvert befunden hat.