5 Die Polizei versuchte ein weiteres Mal, D.________ zu Protokoll zu befragen. Dieser gab abermals an, er könne der Einvernahme nicht folgen, weshalb die Polizei nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auf dessen Befragung gänzlich verzichtete. 7.1.2 Transaktionsbeleg vom 16. Februar 2018 der O.________(Bank) (pag. 61) Auf dem Transaktionsbeleg der Bank ist ersichtlich, dass sich D.________ am 16. Februar 2018 um 15.31 Uhr in C.________(Ort) einen Betrag von CHF 2'000.00 ab seinem Privatkonto mit der IBAN U.____