Es wurde in der Folge darauf verzichtet. Am Nachmittag des 17. Februar 2018 fand T.________, Heimleiter des nahegelegenen Altersheimes, die Tasche und das Portemonnaie von D.________ sowie einen rosaroten Rucksack (pag. 59 f.). T.________ übergab diese Gegenstände vorerst D.________. Dieser hatte beim Eintreffen der Polizei Portemonnaie und Tasche bereits gereinigt. Infolgedessen konnten keine Spuren mehr ausgewertet werden, womit auf eine Sicherstellung verzichtet wurde. Hingegen stellte die Polizei den Transaktionsbeleg und den Briefumschlag der Bank, in welchem sich das abgehobene Geld befunden hatte, zur Spurenauswertung sicher (pag. 61).