_, namentlich eine vorbestehende Herzerkrankung, mehrfache Rückenoperationen und dessen Gangunsicherheit (pag. 74). Am 17. Februar 2018 fuhr die Polizei D.________ vom S.________ nach Hause. Er machte auf die Polizeibeamten einen körperlich sehr zerbrechlichen Eindruck und ging mit einem Stock in sehr stark gebückter Haltung. Geistig hingegen schien er den Polizeibeamten zufolge relativ klar gewesen zu sein. Auch am 17. Februar 2018 gab er gegenüber der Polizei an, nicht in der Lage zu sein, einer schriftlichen Einvernahme zu folgen. Es wurde in der Folge darauf verzichtet.