Ebenso könne er nichts über die Täterschaft sagen. D.________ gab gegenüber der Polizei an, er sei in sehr schlechter gesundheitlicher Verfassung. Er habe eine Lungenentzündung, ein lädiertes Bein und Rückenschmerzen. Weiter habe er einen Herzstillstand erlitten, weshalb ihm ein automatischer Defibrillator implantiert worden sei. Er nehme täglich zahlreiche Medikamente inkl. Morphium. Zwischendurch verspüre er Drehschwindel und Übelkeit. Die Polizei brachte D.________ darauf zur Kontrolle in das S.________(Spital). Es fanden sich keine Spuren eines Schlages auf den Rücken.