die Polizei informiert ha- 4 be. Er habe den Vorfall nicht beobachtet und könne keine Angaben zum Täter machen. Auch könne er nichts Weiteres zum Signalement des davonrennenden Mannes sagen. D.________ gab gegenüber der Polizei an, er habe am Nachmittag des 16. Februar 2018 CHF 2'000.00 bei der O.________(Bank) in C.________(Ort) abgehoben. Nachdem er in der Stadt einen Kaffee getrunken habe, sei er mit dem P.________(Bus) von der Haltestelle Q.________(Ort) bis zur Haltestelle N.________(Ort) gefahren.