7. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift vom 9. Mai 2019 (pag. 143 f.) vorgeworfen, er habe sich am 16. Februar 2018 um ca. 18.30 Uhr auf dem J.________(Weg) von hinten an den gebrechlichen, damals fast 80-jährigen D.________ herangeschlichen und ihm einen Schlag auf den Rücken versetzt. Dieser sei zu Fall gekommen und habe für kurze Zeit das Bewusstsein verloren. Der Beschuldigte habe die Herrenhandtasche (inkl. Portemonnaie) und einen Plastiksack mit zwei Stück Brot von D.________ behändigt und sei geflüchtet.