7. A.________ sei umgehend aus der Haft zu entlassen. 8. Weiter sei zu verfügen, was rechtens sei. Der stv. Generalstaatsanwalt I.________ beantragte und begründete seinerseits Folgendes (pag. 435): I. 3 A.________ sei schuldig zu erklären des Raubes, begangen am 16. Februar 2018 in C.________(Ort) z.N. von D.________, und zu verurteilen: