400) sowie die Anklageschrift und das Urteil in Sachen PEN 19 259 (pag. 401 ff.) – ein von einem Bekannten des Beschuldigten aus dem Strafvollzug stammender Referenzfall – zu den Akten zu nehmen. Mit Beschluss vom 11. November 2019 hiess die Kammer den Beweisantrag gut und erkannte die eingereichten Unterlagen zu den Akten (pag. 381). 4. Vorzeitiger Strafvollzug Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Er war vom 22. März bis 17. Oktober 2019 im F.________(Regionalgefängnis) und ist seit dem 17. Oktober 2019 in der Justizvollzugsanstalt H.________ (pag. 375).