I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 248) und zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘800.00 (Ziff. I.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 248). In der Urteilsberichtigung vom 7. August 2019 wurden die Verfahrenskosten aufgrund der für das Daktyloskopische Gutachten entstandenen Kosten von CHF 2‘000.00 auf CHF 6‘800.00 korrigiert (pag. 296 f). Ausserdem sprach sie eine Landesverweisung von 10 Jahren aus (Ziff. I.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs;