1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) erklärte A.________ (Beschuldigter/Berufungsführer; nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 26. Juni 2019 des Raubes, begangen am 16. Februar 2018 in C.________(Ort) z.N.v. D.________ im Deliktsbetrag von rund CHF 2‘000.00 schuldig (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 248). In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten (Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs;