1. Zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 585 Tagen (17.02.2018 – 24.09.2019) wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird weiter festgestellt, dass sich A.________ seit dem 25. September 2019 im vorzeitigen Strafvollzug befindet. 2. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren und Auslagen, insgesamt bestimmt auf CHF 28‘522.95 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung).