Aus Gründen der Rechtsgleichheit dürfte es ihres Erachtens deshalb sinnvoll sein, die alte Praxis zu übernehmen und die Dauer der Landesverweisung im Verhältnis zur Hauptstrafe festzusetzen (GRAEDEL/ARN, Die neuen Bestimmungen zur Landesverweisung – Les nouvelles dispositions en matière d’expulsion, BVR/JAB 2017, S. 360 ff, S. 368). Das Obergericht des Kantons Zürich hielt in seinem Urteil SB170246 vom 6. Dezember 2017 in E. II 5 fest, nachdem das Verschulden des dortigen Beschuldigten noch als eher leicht qualifiziert worden sei und die auszusprechende Freiheitsstrafe von 10 Monaten sich ebenfalls am unteren Ende des ordentlichen Strafrahmens bewege, sei auch die Landesver-