Vorweg ist festzuhalten, dass sich die Verhältnisse zwischen rechtskräftigem Urteil und Vollzug ändern können, erst recht zwischen rechtskräftigem Urteil und dem Vollzug einer (langjährigen) Freiheitsstrafe. Die Prüfung der rechtlichen Durchführbarkeit einer Landesverweisung kann hingegen jeweils nur für den Urteilszeitpunkt erfolgen. Darüber hinausgehend muss es anschliessend dennoch den kantonalen Behörden obliegen, deren tatsächliche Durchführbarkeit im entsprechend massgebenden Zeitpunkt zu prüfen. Für die Prüfung der rechtlichen Durchführbarkeit der Landesverweisung ist auf die ausländerrechtlichen Kriterien zur Zulässigkeit einer Wegweisung zu verweisen.