19.4 Härtefallprüfung (schwerer persönlicher Härtefall) Der 1999 in Eritrea geborene und aufgewachsene Beschuldigte reiste im Jahre 2016 als minderjähriger Asylsuchender in die Schweiz ein und ersuchte am 5. Mai 2016 um Asyl. Mit Verfügung vom 20. April 2018 stellte das Staatssekretariat für Migration (SEM) fest, dass der Beschuldigte die Flüchtlingseigenschaft nicht erfülle und lehnte sein Asylgesuch ab. Gleichzeitig verfügte das SEM die Wegweisung aus der Schweiz und ordnete deren Vollzug an (pag.