39 Es ist dennoch kurz zu wiederholen, dass das Gericht eine ausländische Person, die zu einer Katalogtat verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5-15 Jahre aus der Schweiz verweist. Die Landesverweisung ist unabhängig davon anzuordnen, ob es beim Versuch geblieben ist oder die Strafe bedingt oder unbedingt ausgesprochen wurde (BGE 144 IV 168 E. 1.4.1; Urteil BGer 6B_1024/2019 vom 29. Januar 2020 E. 1.3.1).