Die Vorinstanz hat nach Auffassung der Kammer auch diese Komponente etwas zu positiv für den Beschuldigten gewürdigt. Zwar trifft durchaus zu, dass er sich bei der Polizei gemeldet und auch sofort zugegeben hat, der Verursacher der Verletzungen des Opfers gewesen zu sein. Auch ist gut möglich, dass ohne sein Geständnis die Aufklärung dieser Tat einen noch grösseren Aufwand generiert hätte.