Das sehr stark alkoholisierte und gegenübersitzende Opfer war aufgrund des unmittelbaren und spontanen Angriffs chancenlos, einen Angriff dieser Art vorauszusehen und diesem zu entgehen oder auszuweichen. Derweil war die Tat des Beschuldigten in keiner Art geplant. Auch hat der Beschuldigte nach einmaligem Zuschlagen von seinem Opfer abgelassen und die schädigende Handlung nicht wiederholt. Trotzdem wurde das