Der durchwegs geschilderte Schockzustand des Beschuldigten zeigt daher auf, dass dieser die Fähigkeit hatte, die Tat irgendwie einzuordnen und daraus den «richtigen» Schluss zu ziehen, nämlich den Tatort zu verlassen (sog. «Fluchtinstinkt»). Sodann sagten auch die Zeugen nahezu übereinstimmend aus, dass der Beschuldigte zwar auch Alkohol getrunken habe, allerdings nicht so viel wie die anderen, er habe dies besser vertragen und habe später angefangen, da er zunächst nur Coca Cola getrunken habe. Letzteres gab denn auch der Beschuldigte selber zu Protokoll.