So war er gemäss den Aussagen der Befragten schockiert, traurig und man hatte sogar Angst, dass er sich allenfalls das Leben nehmen könnte. Der durchwegs geschilderte Schockzustand des Beschuldigten zeigt daher auf, dass dieser die Fähigkeit hatte, die Tat irgendwie einzuordnen und daraus den «richtigen» Schluss zu ziehen, nämlich den Tatort zu verlassen (sog. «Fluchtinstinkt»).