Das IRM hielt im Bericht vom 27. Februar 2018 allerdings nachfolgendes fest: Aus rechtsmedizinischer Sicht ist zu erwähnen, dass es im Rahmen scharfer Gewalteinwirkungen gegen den Hals zu Verletzungen der in der Tiefe verlaufenden Gefässe kommen kann, namentlich der Halsschlagader und der inneren Drosselvene. Vor dem Ohr verläuft zudem die oberflächliche Schläfenschlagader. Eine Verletzung der genannten Schlagadern kann einen erheblichen Blutverlust und im ungünstigsten Fall eine akute Lebensgefahr zur Folge haben, welcher nur durch eine medizinische Notfallversorgung abgewendet werden könnte.