Auf dem Handyvideo des Beschuldigten von besagtem Nachmittag ist dann auch erkennbar, dass er Coca Cola trinkt (Handyvideo, pag. 481) Sodann gab der Beschuldigte im Rahmen seiner tatnächsten Einvernahme selber an, sich noch gut an den Abend zu erinnern und auch seine Reaktion nach der Tat (Erschrockenheit, Bedauern, Weggang vom Tatort) lässt darauf schliessen, dass er noch in der Lage war, den entsprechenden Vorfall emotional einzuordnen.