Die durchwegs geschilderte gute Stimmung lässt sich auf dem sich in den Akten befindlichen Video ohne weiteres entnehmen (Handyaufnahme, pag. 481). Es ist daher nachvollziehbar, dass alle Anwesenden übereinstimmend zu Protokoll gaben, dass der Beschuldigte das Opfer nicht so gravierend habe verletzen oder gar töten wollen. Der Beschuldigte gab zwar an, es sei nicht sein Wille gewesen, das Opfer zu verletzen (pag. 300 Z. 67 f.). Dennoch war ihm bewusst, dass ein Mensch sterben kann, wenn er mit einem Glas geschlagen wird (pag. 304 Z. 198 f.). Der Beweggrund des Beschuldigten bleibt damit letztlich unklar.