26 Opfer selber nicht ausgesagt. Vielmehr gab das Opfer bei der Staatsanwaltschaft an, er (das Opfer) sei nach dem Schlag aufgestanden und habe den Beschuldigten schlagen wollen, da seien bereits seine Kollegen dazwischen gekommen (pag. 343 Z. 224 ff.). Nach dem Gesagten gelingt der Nachweis nicht, dass der Beschuldigte das Opfer mehr als einmal geschlagen hat bzw. mehr als einmal schlagen wollte. Betreffend den Beweggrund der Tat liegen verschiedene Aussagen der Zeugen vor.