25 musste der Beschuldigte das besagte Glas mit erheblicher Stärke anstossen, um dieses überhaupt kaputt zu machen. Ob dieses Anstossen am Holztisch erfolgte, kann nicht mit hundertprozentiger Sicherheit gesagt werden. Allerdings ist für die Kammer klar, dass der Beschuldigte das Zerbrechen bemerkt haben muss, war dafür eine doch recht erhebliche Einwirkung nötig. Hingegen liegen keine Hinweise vor, die dafür sprechen würden, dass der Beschuldigte das Glas absichtlich bzw. bewusst zerbrochen hat.