Auf seine Aussagen kann jedoch, wie bereits erwähnt, nicht abgestellt werden. Die Kammer geht nach dem Gesagten, insbesondere gestützt auf das rechtsmedizinische Aktengutachten vom 4. August 2018, davon aus, dass das fragliche Bierglas bereits vor dem Schlag kaputt gewesen ist. Da es sich – wie bereits erwähnt – um ein relativ massives Glas handelte, was bei Biergläsern in der Regel üblich ist,