Das Opfer erklärte anfänglich noch, sich nicht an den eigentlichen Vorfall zu erinnern, was aufgrund seiner sehr starken Alkoholisierung auch nicht weiter verwunderlich ist. Später gab das Opfer jedoch zu Protokoll, er sei mit einem Bierglas geschlagen worden. Dass das Opfer davon ausging, das Glas sei vor dem Schlag bereits zerbrochen gewesen, lässt sich aus seiner Aussage «wenn ein Glas an meinem Körper zerbrechen würde, wäre ich kein Mensch, sondern eine Wand» ableiten (pag. 343 Z. 193 f.). Sodann wollen zwar die weiteren Anwesenden den eigentlichen Vorfall nicht direkt beobachtet haben, K.____