24 anlässlich der Schlusseinvernahme bei der Staatsanwaltschaft und im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte er, es könne sein, dass er das Glas zufällig an den Tisch gestossen und dies vor dem Schlag kaputt gegangen sei. Er habe es jedoch nicht bewusst kaputt gemacht. In diesem Zusammenhang ist auf das rechtsmedizinische Aktengutachten des IRM vom 4. August 2018 zu verweisen (pag. 251 ff.). Im entsprechenden Gutachten wird klar festgehalten, dass die dem Opfer zugefügten Verletzungen Folge scharfer Gewalteinwirkung seien.