Dem Berichtsrapport vom 17. Februar 2018 ist zu entnehmen, dass die Polizei vor Ort (nur) ein zerbrochenes Bierglas im Abfall vorgefunden hat (pag. 151). In den von G.________ heruntergetragenen Abfallsäcken befand sich kein zerbrochenes Glas, sondern mehrere leere Bierdosen und 1-2 mit Blut getränkte Papiertücher (pag. 151). Die Tatsache, dass lediglich ein zerbrochenes Bierglas gefunden wurde und die Anwesenden fast einheitlich von einem Glas mit Henkel gesprochen haben spricht dafür, dass es sich bei dem aufgefundenen zerbrochenen Glas um die Tatwaffe handelt.