332 Z. 172 f.). Dass es ein Glas mit Henkel gewesen sei, bestätigte er denn auch anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 4. Juli 2018 (pag. 342 Z. 177) und erkannte das ihm auf Foto Nr. 2 vorgehaltene Bierglas als Tatwaffe (pag. 342