22 re Bier getrunken. Ich legte mich kurz ins Bett. Ich hörte wie es zum Streit kam und ging schauen», «Ich war betrunken. Ich habe nicht genau gesehen.», pag. 401 Z. 145 f., Z. 154). Insofern mutet es merkwürdig an, dass er dennoch angeblich alles genauestens zu beschreiben vermochte. So in etwa das «Herumtänzeln» des Opfers vor dem Beschuldigten, die angebliche Behändigung einer Glasscherbe aus dem Abfall, die Verletzung der linken Halsgegend mit einer Scherbe (pag. 401 Z. 166 ff.). Die Aussagen von L._____