Auch I.________ und J.________ haben relativ ausführliche Aussagen zu besagtem Abend gemacht, haben sich – gemäss eigenen Angaben – während des eigentlichen Vorfalls aber auf der Toilette bzw. auf dem Balkon (am Telefon) befunden. Die Aussagen von G.________ fielen demgegenüber etwas weniger detailliert und teils vage aus. Zum besagten Vorfall machte er nur wenige Aussagen. Gesondert hinzuweisen ist an dieser Stelle auf das widersprüchliche und abstruse Aussageverhalten von L.________. Dieser gab zunächst zu Protokoll, dass sich das Opfer nach einem Streit aus Wut mit einer zerbrochenen Flasche selbst verletzt habe (pag. 399 Z. 42 ff.; pag. 401 Z. 131 f.). Später gab L._____