Zufälligerweise waren alle anderen draussen, auf der Toilette, am Schlafen oder am Telefonieren. Dies entspricht aber nicht den Aussagen des Beschuldigten, der davon sprach, sie seien zu fünft am Tisch gesessen, als er das Opfer geschlagen habe. Der einzige Zeuge, welcher sich – gemäss eigenen Angaben – während des Vorfalls (nicht schlafend) im Wohnzimmer befand, ist K.________. Er machte mehrheitlich plausible und detaillierte Aussagen über die Geschehnisse vor und nach dem entsprechenden Vorfall, wobei er diesen selber aber nicht beobachtet haben will («Es ging alles sehr schnell. Ich habe erst gemerkt, dass er ihn verletzt hatte, als ich das Blut gesehen hatte» pag.