Vorerst ist seitens der Kammer auf folgendes hinzuweisen: Es muss davon ausgegangen werden, dass sämtliche in der Wohnung anwesenden jungen Männer zum Zeitpunkt der Tat alkoholisiert gewesen sind. Dazu sind es Landsleute, die in einem fremden Land leben und sich wohl in schwierigen Situationen unter einander solidarisieren. Anders ist es kaum zu verstehen, dass von 5 Personen, die sich neben den beiden Protagonisten zum Tatzeitpunkt in der Wohnung befunden haben, keiner den Tathergang beschreiben kann. Zufälligerweise waren alle anderen draussen, auf der Toilette, am Schlafen oder am Telefonieren.