Die Aussagen von G.________ fielen äusserst karg aus, weshalb sie kaum auf ihre Glaubhaftigkeit hin überprüft werden können. 21 I.________ und J.________ haben beide relativ ausführlich ausgesagt, wollen aber den Schlag selber nicht mitbekommen haben, da sie zu diesem Zeitpunkt auf der Toilette bzw. draussen am Telefonieren gewesen sein wollen. Zum Vorfall selber konnten sie sich damit nicht wirklich äussern.