Auch sprach er als einziger von einer Glasscherbe, welche A.________ aus dem Abfall genommen haben soll, statt von einem Glas, das auf dem Tisch stand. Nebst dem Umstand, dass die Aussagen von L.________ überhaupt nicht mit den Aussagen der anderen Zeugen und des Beschuldigten übereinstimmen, ist zu beachten, dass er gemäss den Angaben der übrigen Zeugen sehr stark betrunken war und während des Vorfalls schlafend auf dem Bett lag, sodass er die Tat selber gar nicht mitbekommen haben dürfte (was übrigens auch L.________ selber einmal zugab). Auf die Angaben von L.________ kann somit nicht abgestellt werden. Die Aussagen von G._____