II.4.1), festzustellen, dass diese die Tat allesamt nicht unmittelbar selber mitbekommen haben wollen (sei es, weil sie auf dem WC, am Telefonieren, am Schlafen oder am Musikauflegen gewesen sein wollen). Zudem haben sie mitunter bloss relativ vage bzw. karge Aussagen gemacht oder aber ziemlich widersprüchlich ausgesagt. All dies ist wohl einerseits darauf zurückzuführen, dass sie niemanden unnötig belasten wollten, andererseits aber auch auf die Alkoholisierung im Tatzeitraum sowie teilweise wohl auch auf gewisse Übersetzungsschwierigkeiten.