Die Aussagen zum Ablauf des Vorfalls fielen damit überwiegend widersprüchlich aus und können nicht geglaubt werden. Dies ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass sich das Opfer nach dem Vorfall mit seinen Kollegen bzw. den dazumal anwesenden Personen über dem besagten Abend bzw. diese Nacht ausgetauscht und dabei die von den Kollegen geschilderten Erlebnisse übernommen hat. Auch betreffend Alkoholkonsum des Beschuldigten machte das Opfer unterschiedliche Angaben. So gab das Opfer zunächst zu Protokoll, er und seine Kollegen hätten getrunken, wobei er den Beschuldigten nicht von der geschilderten Trinkerei ausgenommen hat.