chen Angriff nicht gesehen haben. Später gab er allerdings zu Protokoll, er sei mit einem zerbrochenen Glas verletzt worden (pag. 330 Z. 68), der Beschuldigte sei von hinten her gekommen, habe ihn geschlagen (pag. 331 Z. 104 f.) und an den Haaren gezogen (pag. 331 Z. 108). Er (der Beschuldigte) habe das Glas zerbrochen (pag. 332 Z. 173). Das Opfer gab sogar auf einmal an, der Beschuldigte habe ihn mit dem Glas geschlagen, aus dem er (der Beschuldigte) irgendeinen Saft getrunken habe (pag. 332 Z. 183 ff.). Anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme gab das Opfer sodann zu Protokoll, der Beschuldigte habe ihn mit einer Glasscherbe geschlagen.