324 Z. 324). Allerdings ist aufgrund der relativ genau festgestellten BAK von einem sehr stark alkoholisierten jungen Mann auszugehen. Dies deckt sich denn auch mit seiner anfänglichen Aussage, wonach er vom besagten Angriff nicht gross etwas mitbekommen habe (pag. 323 Z. 277 f.; pag. 323 Z. 297 f.). Die Aussagen der meisten Zeugen, wonach das Opfer nach dem Angriff keine grosse Reaktion gezeigt hat, deuten denn auch darauf hin, dass sich das Opfer eben in keinem besonders guten Zustand mehr befunden hat. Im Laufe des Verfahrens wurden die Aussagen des Opfers betreffend den Angriff durch den Beschuldigten immer detaillierter. So will er zunächst – wie bereits erwähnt – den eigentli-