betrachten, wonach A.________ am fraglichen Abend keinerlei Alkohol getrunken haben soll, sondern lediglich „Saft“. Wahrscheinlich dachte E.________, seinem Kollegen mit dieser Aussage einen Dienst zu tun, was eventuell einer anderen Rechtsauffassung geschuldet ist. Jedenfalls aber steht diese Angabe im Widerspruch zu den Aussagen sämtlicher übriger befragter Personen, welche allesamt bestätigt haben, dass A.________ am fraglichen Abend auch Bier getrunken habe (und anfangs, gemäss den Angaben von A.________ und K.________, Coca Cola [!]). Ebenfalls im Widerspruch zu allen Aussagen ausser jenen von L.________ steht die Behauptung E.________s, A.________ habe ihn von hinten angegriffen.