Die Vorinstanz hat dies als eine Art Redewendung aufgefasst, so wie dies offensichtlich auch die Verteidigung des Beschuldigten erwähnt hat. Auch die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage nicht Ausdruck einer psychischen Störung des Beschuldigten ist (in dem Sinne, dass der Beschuldigte eine satanische Stimme gehört hätte, welche ihm den Auftrag zum entsprechenden Handeln gegeben hat). Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Aussage eher als ein «vom Teufel geritten» zu verstehen ist. Der Beschuldigte gab bereits anlässlich der Hafteröffnung zu Protokoll, es sei zu einem geistlichen Druck gekommen, wie Satan.