Der Beschuldigte betonte mehrfach, dass er das Opfer nicht bewusst verletzt habe, alles ganz plötzlich gekommen sei und er nicht sagen könne, weshalb es zu diesem Vorfall gekommen sei. Es sei eine Sache des Teufels gewesen. Immer wieder ist seitens des Beschuldigten dieser Ausdruck gefallen. Die Vorinstanz hat dies als eine Art Redewendung aufgefasst, so wie dies offensichtlich auch die Verteidigung des Beschuldigten erwähnt hat.