Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wie es dazu kommen konnte, dass dieser seinen Kollegen dermassen stark verletzt hat, ohne dass es dazu irgend einen Anlass gegeben haben soll. Auch dem ist noch vertiefter nachzugehen (unten, Ziff. II.5.2.3). Insgesamt erscheinen die Aussagen von A.________ jedoch glaubhaft, weshalb – abgesehen von den soeben erwähnten Punkten – darauf abgestellt werden kann.