All dies lässt seine Aussagen glaubhaft erscheinen. Unterschiedlich ausgesagt hat A.________ praktisch einzig zur Frage, ob das Bierglas, welches ihm als Tatwaffe gedient hat, vor dem Schlag schon zerbrochen gewesen ist oder nicht. Hierauf wird später noch vertiefter einzugehen sein (unten, Ziff. II.5.2.3). Nicht wirklich ein stimmiges Gesamtbild will sich sodann aus den Aussagen A.________s zu seinem Tatmotiv ergeben. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wie es dazu kommen konnte, dass dieser seinen Kollegen dermassen stark verletzt hat, ohne dass es dazu irgend einen Anlass gegeben haben soll.