__ gesessen sei und ihn von dort aus (sitzend) geschlagen habe – schilderte er über alle Einvernahmen hinweg gleich. Auch gab er Erinnerungslücken zu, so z.B. an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 04.07.2018, anlässlich welcher er erklärte, sich heute, knapp 5 Monate nach dem Vorfall, nicht mehr genau an die konsumierte Alkoholmenge erinnern zu können.