Die Kammer teilt die Auffassung der Vorinstanz, wonach die Resultate der durchgeführten Tests nicht ganz eindeutig ausgefallen sind. Immerhin kann auf folgende Schlüsse aus dem forensisch-molekularbiologischen Gutachten des IRM vom 18. Juli 2018 hingewiesen werden: «Die übermittelte Hauptkomponente des Spurenprofils mit PCN .________ stimmt mit dem Personenprofil von E.________ […] überein. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass es sich bei E.________ um den Hauptverursacher der biologischen Spur auf dem Beweismittel handelt» (pag. 235). Zum Bericht des KTD vom 18. Oktober 2018 ist beizufügen, dass sich dieser mit dem Asservat 009 auseinandersetzt.