11. Beweiswürdigung der Kammer 11.1 Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 28 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 886 ff.). 11.2 Objektive Beweismittel Die Vorinstanz hielt betreffend den Berichtsrapport vom 17. Februar 2018, den Bericht des KTD vom 1. Juni 2018 und das Fotodossier folgendes fest (S. 29 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 887; Hervorhebungen im Original):